Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Unternehmer verpflichtet auch für Regalanlagen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Neben gesetzlichen Auflagen erläutert die DIN EN 15635 die wöchentlichen Sichtprüfungen und die im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten durchzuführende Experteninspektion.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur jährlichen Regalinspektion. Darüberhinaus freuen wir uns, Ihnen einen Wartungsvetrag, welcher die jährliche Prüfung behindelt anbieten zu können. Vorteilhaft hierbei ist, dass Sie einen Ansprechpartner für die nötige Prüfung sowie die unter Umständen anstehende Reparatur inkl. Ersatzteilbeschaffung haben.